Aus der Septembervorstandssitzung der Poppenrichter SPD! (9/2018)

Ausführlich diskutiert wurden in der letzten Vorstandssitzung der Poppenrichter SPD die Anträge der örtlichen CSU für die Septembersitzung des Gemeinderates. Einig waren sich die Anwesenden, dass es sich bei dem Antrag „Markierung Tempo 30 -Zonen“ um einen politisch motivierten Showantrag handelt.

Schon in der Gemeinderatssitzung im Juli, so Vorsitzender Roger Hoffmann, wurde von der SPD aufgrund eines Bürgerhinweises ein mündlicher Antrag gestellt, dass in der St. Michael-Straße mit dem Aufbringen von „Zone 30“ die Ver-kehrssicherheit verbessert werden sollte. Statt dass die Mehrheitsfraktion im Poppenrichter Gemeinderat, als ein Ergebnis ihres tags davor stattfindenden Bürgergesprächs eine Erweiterung der Markierung auf weitere Zone 30- Straßen beantragt hätte, wurde zwei Monate später ein eigener Antrag hinsichtlich einer Markierung von „Zone 30“ gestellt. Wir sehen das als Showantrag, so das Fazit der SPD-Vorstandsmitglieder. Politisch verantwortungsvoll wä-re es gewesen, den mündlichen Antrag der SPD mit den Er-gänzungen der CSU zu erweitern und nicht auf dem Rücken der Bürger Parteipolitik zu betreiben. Die Zeit während der Ferien hätte man nutzen können, um die Maßnahme, zu-mindest in der St. Michaelstraße noch vor dem ersten Schultag umzusetzen, sagte Vorsitzender Hoffmann. Uns ist es nicht wichtig wer den Antrag stellt, sondern dass Maß-nahmen, wenn sie richtig und wichtig sind, schnell durchge-führt werden. „Ähnliche Effekte liegen ja auch mit unseren Anträgen be-züglich der Nettokreuzung und des Rad- und Fußweges nach Karmensölden vor“, so Hoffmann. Für beide Anträge, die die Erhöhung der Verkehrssicherheit unserer Mitbürger zum Ziel haben, liegen schon seit Jahren einstimmige Be-schlüsse vor, es passiert aber nichts. Der CSU-Antrag hinsichtlich der Verkehrsberuhigung in der Häringloher Straße rund um den Spielplatz soll nicht nur unterstützt, sondern um einige Punkte erweitert werden. „Als Sofortmaßnahme fordern wir im Bereich des Spielplat-zes das Aufstellen von „Freiwillig 30“, sagte der Vorsitzen-de. Bei einer erneuten Verkehrsschau muss insbesondere darauf hingewiesen werden, dass es mit der Neugestaltung des Spielplatzes eine wesentlich höhere Frequentierung von Familien mit Kindern gibt, die Parkplätze zu diesen Zei-ten fast immer belegt sind, und somit ein erhöhtes Ge-fährdungspotential vorliegt, welches eine Begrenzung auf 30 in der Häringloher Straße aus der Sicht der Gemeinde rechtfertigt. Sollte das nicht erreicht werden, muss als nächste Option die Maßnahme der Ausweisung eines Fuß-gängerüberwegs im Spielplatzbereich beantragt werden. Wenn auch das von der Behörde abgelehnt wird, muss die Gemeinde bei der geplanten Sanierung der Häringloher Straße für diese sicherheitsrelevante Situation beim Spiel-platz eine bautechnische Lösung zur Sicherheit unserer Kinder finden. Dabei erinnerte Hoffmann an die seitens der SPD gestellte Forderung für eine bautechnisch familien-freundlichere, gesamtheitliche Lösung der Häringloher Straße.