Antrag zur Förderung des Breitbandausbaus: Beratungs-/Planungsleistungen (10/2016)

Antrag: "Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“ vom 22. Oktober 2015 –Antragseinreichung-Beratungs-/Planungsleistungen

Aufgrund dieser Förderrrichtlinie haben wir als Gemeinde die Möglichkeit in Sachen Breitbandausbau kostengünstig die Weichen für die Zukunft zu stellen. Bei diesem Programm geht es um die Erstellung eines flächendeckenden Glasfaser-Masterplanes, der die Grundlage für die Mitverlegung von Leerrohren bei zukünftigen Baumaßnahmen im Gemeindegebiet schafft. Weiterhin kann innerhalb der Beratungs- und Planungsleistungen eine „Weiße- Flecken-Untersuchung“ erstellt werden. Damit werden die positiven Auswirkungen der bereits durchgeführten Ausbaumaßnahmen im Gemeindegebiet ermittelt. Als Ergebnis erhält die K nach geplanten Maßnahmen zu erwarten sind. Zusätzlich kann man das Ergebnis der Bitratenanalyse auch im Internet für alle Bürger zugänglich machen.ommune u.a. für jede Adresse eine Übersicht, welche Downloadbitraten aktuell und Die maximale Fördersumme beträgt 50000 € pro Kommune. Um in den Genuss dieses Förderprogrammes zu kommen, benötigen wir einen Gemeinderatsbeschluss – der Stichtag für die Antragsstellung ist der 31.12.2016. Ein „Leitfaden für die Registrierung und Beantragung von Beratungs-/ Planungsleistungen durch Kommunen“ ist Anhang des Antrages.

Die SPD-Fraktion der Gemeinde Poppenricht stellt hiermit den Antrag an die Gemeindeverwaltung, sich beim Bund für dieses Programm registrieren zu lassen und einen Förderantrag zu stellen.